Freitag, 3. August 2007
Energieausweis für Bestandsgebäude wird Pflicht

Energieausweis für Bestandsgebäude wird Pflicht
Am 26. Juli wurde die neue EnEV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am 1. Oktober 2007 in Kraft. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einführung eines Energieausweises für Wohngebäude im Bestand. Der Ausweis wird zeitlich versetzt ab dem 1.Juli 2008 für Bestandsgebäude bei Verkauf oder Vermietung zur Pflicht und muss den Interessenten zugänglich gemacht werden. Je nach Alter des Gebäudes und Anzahl der Wohneinheiten ist ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchs- ausweis notwendig.
Der Energieausweis ist für 10 Jahre gültig.
Freitag, 3. August 2007
Zuschüsse im Marktanreizprogramm um 50 Prozent erhöht
Bund verbessert Förderung für thermische Solaranlagen und Wärmeerzeugung mit Biomasse
Die geänderte Richtlinie zum Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien am 02.08.2007 in Kraft getreten. Antragsteller können ab sofort von dieser Regelung profitieren und ihre Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.
Die Erhöhung bezieht sich auf die sog. Basisförderung und gilt für Anträge, die ab dem Tag der Veröffentlichung der Änderung der Förderrichtlinien, also ab dem 02.08.2007, beim BAFA eingegangen sind.