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Startschuss für Energieausweise im Gebäudebestand

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
07. April 2006, Nr.: 112/2006


Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben am 07. April 2006 den gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung der Energieeinsparverordnung in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Mit diesem Vorhaben wird eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die wichtigste Verbesserung ist die Einführung von Energieausweisen. Diese müssen bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung ausgestellt und Interessenten zugänglich gemacht werden.

Eigentümer und Vermieter haben ein Optionsrecht. Sie dürfen zwischen dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs wählen. Damit wird ein Rahmen für einen kostengünstigen und aussagekräftigen Energieausweis geschaffen, der auf dem Immobilienmarkt für mehr Transparenz sorgen soll.

"Immobilienkäufer sollen künftig schon im voraus wissen, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Die Verbesserung der Transparenz ist auch eine Weichenstellung für die energetische Gebäudesanierung. Mit dem CO2 -Gebäudesanierungsprogramm will die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren jährlich jeweils 1,4 Milliarden Euro bereitstellen. Mit diesem Programm und dem Energieausweis schaffen wir einen starken Anreiz zur Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden. Dies wird sich auch positiv auf die Heizkosten auswirken", sagte Tiefensee.

Glos betonte: "Wir haben den marktwirtschaftlichen Ansatz gewählt in der Überzeugung, dass beide Arten des Energieausweises einen angemessenen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden. Zugleich vermeiden wir mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie 'eins zu eins' unnötige Zusatzbelastungen für Bürger und Wirtschaft. Wir werden künftig auch überprüfen, ob sich beide Ausweisarten in der Praxis bewährt haben."

Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei der Ausstellung der Energieausweise - bei beiden Varianten - auch Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden, sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können. Im Rahmen des CO 2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen die Bedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden. Für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Verordnung sind Übergangsregelungen zum schrittweisen Wirksamwerden der Regelungen eingeplant.

Der Referentenentwurf wird in den nächsten Wochen zunächst mit den anderen Bundesministerien und anschließend mit Ländern und Spitzenverbänden erörtert, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung danach zustimmen.

Energieverbrauch von Gebäuden erkennbar gemacht

Quelle: Deutsche Energieagentur -dena-

Was bei Kühlschränken, Waschmaschinen etc. inzwischen völlig selbstverständlich zum 1. Kaufkriterium geworden ist, soll nun endlich auch für bestehende Wohnungen und Gebäude umgesetzt werden. Auf einen Blick soll kenntlich werden, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht.

Ab 2006 -so schreibt der Gesetzgeber vor- muss ein sogenannter Energiepass neuen Miet- und Kaufverträgen beiliegen. Dies erleichtert die zuverlässige Einstufung der Nebenkosten, so dass sowohl Mieter, als auch Eigentümer vor unliebsamen Überraschungen verschont werden. Auch die Energiebeschaffung kann besser und ggf. kostenoptimaler geplant werden.

Richtlinien

Die EU-Gebäuderichtlinie gibt nun folgendes vor:
Bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel von bestehenden Gebäuden muss ab dem 04. Januar 2006 ein Energiepass vorgelegt werden, der die Heiz- und Warmwasserkosten, sowie den energetischen Zustand der Gebäudehülle transparent macht.

Energetisch gut bewertete Objekte werden zukünftig auf dem Immobilienmarkt eindeutig die besseren Karten haben. Steigende Energiepreise bieten dem Mieter im Bereich der Nebenkosten nicht unerhebliches Einsparpotenzial, wenn er in Zukunft einen gezielten Blick auf den Energiepass des Gebäudes wirft.

Für den Hausbesitzer verschafft der Energiepass Hilfe bei der Entscheidung, welche Sanierungsmaßnahmen wirklich sinnvoll sind, was sie kosten und wo für ihn im Detail das Einsparpotential steckt.
Diese Transparenz wird sich sicher auch bei den Mietpreisen niederschlagen und Einfluss auf das Mietklientel und die Vermietbarkeit oder den Verkaufspreis eines Objektes nehmen –in etwa so, wie wir es bereits von den Haushaltsgeräten her kennen.

Leistungen des Energiepasses

In einem Energiepass werden wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes zusammengestellt. Im Mittelpunkt stehen die Einschätzung der Qualität des baulichen Wärmeschutzes von Fenstern, Wänden und Dach sowie die Beurteilung der energetischen Qualität der Heizungsanlage. Aus diesen Datenangaben wird ein Energiekennwert ermittelt, der die energetische Güteklasse eines Gebäudes dokumentiert.

Gleichzeitig können Rückschlüsse auf den Schadstoffausstoß durch die Beheizung und die Warmwasserbereitung gezogen werden. Damit können verschiedene Gebäude energetisch eingeordnet und miteinander verglichen werden. Daneben enthält der Energiepass konkrete Hinweise auf energetische Schwachstellen und entsprechende Modernisierungsvorschläge.

Zum einen erfährt der Hausbesitzer, wie er den Wert seiner Immobilie steigern kann und zum anderen kann der künftige Mieter oder Käufer auf den ersten Blick erkennen, ob er es mit einer Wohnung der Energieklasse A niedrigen Verbrauchskosten oder mit einer der Energieklasse I mit entsprechend hohen monatlichen Nebenkosten zu tun hat.

Aktuelle Förderprogramme bieten derzeit modernisierungswilligen Hauseigentümern Anreize durch Sonderkonditionen, bzw. Zuschüsse bei der Finanzierung bestimmter energetischer Sanierungsmaßnahmen.